UVV-Prüfung nach DGUV
Sicherheit prüfen, Risiken vermeiden
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) verpflichten Unternehmen zur regelmäßigen Prüfung ihrer Arbeitsmittel. Das Ziel: Gefahren durch technische Mängel frühzeitig erkennen und Unfälle wirksam verhindern.
Die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geben dabei klare Prüffristen, Zuständigkeiten und Dokumentationspflichten vor.
Eine ordnungsgemäße UVV-Prüfung schützt nicht nur die Mitarbeitenden, sondern auch das Unternehmen – etwa im Schadensfall gegenüber Versicherungen oder Berufsgenossenschaften.
Torsten Holzhäuser übernimmt UVV-Prüfungen an einer Vielzahl von Arbeitsmitteln, u. a.:
Je nach Einsatzbereich erfolgt die Prüfung nach den geltenden DGUV Regeln, z. B. DGUV Vorschrift 3, 68, 100-500 oder BetrSichV.
Alle Prüfungen werden vor Ort durchgeführt – mit minimaler Unterbrechung Ihrer Betriebsabläufe.
Verantwortlich für die UVV-Prüfung ist der Unternehmer oder Betreiber.
Die Prüffristen variieren je nach Gerätetyp – meist ist eine jährliche Prüfung vorgeschrieben. Als zertifizierter Prüfer übernimmt Torsten Holzhäuser diese Pflicht rechtskonform und dokumentiert.
Kommende Events
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luismmolinaContainerprüfung nach DGUV