ARBEITSSCHUTZ
Betriebsbegehungen, Unterweisungen, Gefährdungs- und Risikoanalysen, Baustellenbetreuung und vieles mehr...
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BRANDSCHUTZ
Brand- und Explosionsschutz, Brandschutzberatung, Flucht- und Rettungspläne
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LADUNGSSICHERUNG
WEITERBILDUNG
Weiterbildung nach dem BKrFQG §5 / Modul 1-5,
Güterverkehr und Personenverkehr
WEITERBILDUNG
AUSBILDUNG
PRÜFUNG
„Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft!“ *Werner von Siemens
Fehlzeiten von Mitarbeiter*innen bedeuten oftmals hohe Kosten für die Unternehmen. Besonders in kleineren und mittelständigen Betrieben kann der Ausfall von Mitarbeitern*innen empfindliche Störungen im Betriebsablauf verursachen. Daher liegt es naturgemäß im unternehmerischen Interesse, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu vermeiden.
Um die Gesundheit der Mitarbeiter langfristig zu erhalten und um das Risiko von Arbeitsunfällen zu verringern, ist jeder Unternehmer aufgrund seiner Fürsorgepflicht aufgefordert eine geeignete Organisation der Arbeitssicherheit in seinem Betrieb aufzubauen.
Beim rechtssicheren Aufbau einer geeigneten Arbeitssicherheitsorganisation spielt die Fachkraft für Arbeitssicherheit, auch Sicherheitsfachkraft genannt, eine entscheidende mitwirkende Rolle. Sie berät den Unternehmer, ebenso wie der Arbeitsmediziner, in Sachen Arbeitssicherheit und GEsundheitsschutz. Sie führt Begehungen durch und erstellt Gefährdungsermittlungen. Ebenso fertigt sie Risikobeurteilungen sowie je nach Ausbildungshöhe zusätzlich Explosionsschutzdokumente und Brandschutzdokumente an. Auch Betriebsanweisungen nach dem gesetzlichen Regelwerk gehören dazu. Weiter unterstützt sie den Unternehmer oder andere betriebliche Vorgesetzte auch bei der Sicherheitsunterweiung der Mitarbeiter.
3 GRÜNDE
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FACHKOMPETENZ


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KUNDENFREUNDLICHKEIT
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