Containerprüfung nach DGUV
Sicher, dokumentiert und gesetzeskonform
Baustellen- und Lagercontainer gelten als Arbeitsmittel und unterliegen der regelmäßigen Prüfpflicht nach den Vorschriften der DGUV und der Betriebssicherheitsverordnung. Ob Aufenthaltscontainer, Lager-, Technik- oder Sanitärcontainer: Nur ein sicherer Zustand gewährleistet den Gesundheitsschutz der Nutzer.
Mängel an Containern – z. B. an Türmechanik, Statik oder Stromversorgung – können schwerwiegende Folgen haben.
Torsten Holzhäuser führt Containerprüfungen nach geltenden Vorschriften (z. B. DGUV Regel 108-007) durch. Geprüft werden u. a.:
Die Prüfung erfolgt vor Ort mit übersichtlicher Dokumentation:
So können Sie im Rahmen interner Audits, Baustellenprüfungen oder BG-Kontrollen nachweisen, dass Ihre Container sicher und betriebsbereit sind.
Kommende Events
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funtapInternes Audit nach DIN ISO 9001