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AUS- und WEITERBILDUNG

Weiterbildungen nach BerufskraftfahrerQualifikationsgesetz.

Module 1-5

Schreiben Sie uns gerne an und wir unterbreiten Ihnen ein individuell auf Ihr Unternehmen angepasstes Schulungsangebot für die Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungen.

Schauen Sie auch gerne in unserem Schulungskalender vorbei und finden Sie passende Lösungen. Bei all unseren Seminaren sind ein Mittagessen sowie die Kaffee- und Wasserbar im Preis inklusive.

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ARBEITSSCHUTZ UND UNFALLSCHUTZ

Prävention kann Leben retten!

Arbeitsschutz umfasst den Schutz von Leben und Gesundheit der Mitarbeiter. Hier kommt es ganz besonders auf die Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsplätze sowie Arbeitssysteme an. Prävention ist hier das Schlagwort. Um dies zu gewährleisten steht die Fachkraft für Arbeitssicherheit mit Ihrem vielseitigen und umfangreichen Grundverständnis für alle Arbeits- und Unfallschutzaufgaben dem Unternehmer zur Seite.

Betriebsbegehungen

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gehört die erstmalige und in Folge regelmäßigen Begehungen von Arbeitsstätten zu den Pflichten des Arbeitgebers und ist als unabdingbar festgestellt.

Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen und Risikoanalysen

  • § 5 Arbeitsschutzgesetz
  • § 3 ArbStättV. Einrichten und Betreiben von Arbeitsplätzen/Arbeitsstätten
  • § 3 BetrSichV. für Arbeitsmittel
  • § 6 GefahrStoffV


Die Gefährdungsbeurteilung stellt mittlerweile die Grundlage des Arbeitsschutzes dar und ist u.a. in den o.g. Gesetzen und Verordnungen verankert. Ein Verstoß kann ein empfindliches Bußgeld nach sich ziehen. Abgesehen davon muss der Unternehmer auf Grund der Beweisumkehr im Arbeitsschutz nachweisen, dass er alles Erdenkliche getan hat um einen Unfall zu vermeiden. Hier ist der einzig mögliche Nachweis die Gefährdungsbeurteilung. Ein Betrieb ohne Gefährdungsbeurteilung ist wie Fahren ohne Führerschein.

Wir beurteilen:

  • Arbeitsplätze, Arbeitsstätten sowie Arbeitssysteme im Handwerk, der Industrie, der Dienstleistung und dem Handel in der jeweiligen Branchenspezifik
  • Baustellen in ihrer Gesamtheit
  • Inner- und außerbetriebliche komplexe Verkehrswege
  • Bildschirm.-u. Büroarbeitsplätze und berate ihre Mitarbeiter in der richtigen Einstellung ihrer Büromöbel sowie zu Fragen zur Ergonomie

Sie erhalten eine umfangreiche Beurteilung mit etwaig umzusetzenden Maßnahmen und Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitssituation.
Die erstellten Gefährdungsermittlungen und Dokumentationen geben Rechtssicherheit und sind von allen Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften anerkannt.

Koordination mit den Betriebsärzten*innen und den Berufsgenossenschaften

Terminabsprache für eine Begehung oder auch eine ASA (Arbeitsschutzausschusssitzung).
Terminierung und Überwachung von notwendigen Untersuchungen der Mitarbeiter.
Regelmäßiger Informationsaustausch mit den branchenspezifischen BG´S und Erledigung aller notwendigen Absprachen und des daraus resultierenden Schriftverkehrs.

Unterweisungen

Zuarbeit oder Durchführung von Sicherheits- und/oder Präventivunterweisungen. Dies können „Allgemein Umfassende“ Unterweisungen nach DGUV V1/V2 sein oder aber „Branchenspezifische“ Unterweisungen, die exemplarisch reelle Situationen aus dem Unternehmen zeigen und nach den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik behandelt werden.

Unterweisungen müssen mindestens einmal jährlich durchgeführt werden sowie bei der Einstellung vor Arbeitsbeginn, bei Versetzungen an einen anderen Arbeitsplatz, vor jeder neuen Tätigkeit, anlassbezogen z.B. nach einem Unfall und beim Erkennen einer unsicheren Situation.

Baustellenbetreuung

Dem Unternehmer wird immer häufiger die Forderung gestellt, sein Gewerk über die gesamte Arbeitszeit durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit betreuen zu lassen. Hier biete ich folgende Leistung an:

  • Durchführung der sicherheitstechnischen Überprüfung der Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmittel vor Arbeitsbeginn.
  • Erstellen der Gefährdungsbeurteilung speziell auf die Baustelle bezogen.
  • Als SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitskoordinator) alle Maßnahmen und Absprachen treffen die zwischen den verschiedenen Firmen im Bezug auf Arbeitsschutz notwendig sind.

Beratung bei persönlicher Schutzausstattung

„Dauerhaft gesunde und motivierte Mitarbeiter sind die Säule, welche eine Unternehmensideologie maßgeblich trägt“

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AUSBILDUNG FLURFÖRDERZEUGE

Prävention SCHÜTZT!

Zwei Jahre nach Einführung von regelmäßigen Unterweisungen gehen unsere Mitarbeiter sorgfältiger mit den Geräten um. Das Resultat: Ein deutlicher Rückgang der Unfälle!

Wir bieten:

  • Ausbildung zum Fahrer für Gabelstapler
    • Staplerschein der Stufe I, II und III
  • Einweisung und Überprüfung auf:
    • Schubmast,
    • Quer- und Containerstapler
  • Fahrzeuge für den innerbetrieblichen Verkehr
  • Nach DGUV V 67/68/69

Unterweisung für Fahrpersonal Erdbaumaschinen

  • Nach DGUV Regel 100-500 und DGUV I 201-229

Wann steigen SIE um? Lassen Sie Ihre Mitarbeiter*innen nicht im Stich. Prävention durch regelmäßige und professionelle Schulung bringt Sicherheit und Erfolg.

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PRÜFUNGEN UVV NACH DGUV

Prüfung von Betriebsmitteln

  • V 3 Ortsfeste- und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
  • V 54 Winden, Hub- und Zuggeräte
  • VI 208-016 Leiter und Tritte
  • VR 100-500 Lastaufnahmemittel (Hebezeuge, Anschlagmittel)

Prüfung von Containern

  • Seecontainer nach CSC / ACEP
  • Kipp- und Absetzcontainer nach DGUV 114-010
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BRAND- UND EXPLOSIONSSCHUTZ

Schützt Mensch, Sache und Umwelt!

Das Thema Brand- und Explosionsschutz darf keine Nebensache sein. Es ist unerlässlich und letztlich lebensrettend. Die gesetzlichen Auflagen werden stets mehr sowie die Brandschutztechniken komplexer und vielschichtiger. Um hier Schritt halten zu können sind ausreichende Kenntnisse über den vorbeugenden Brandschutz notwendig. Ziel ist es zu versuchen, durch einen richtigen und ausreichend vorbeugenden Brandschutz das Entstehen eines Brandes zu verhindern. Hier berate ich sie umfangreich, mache grundsätzliches deutlich und stelle Lösungsvorschläge zur Entscheidungsfindung.
Durch eine gezielte präventive Brandschutzberatung werden Menschenleben und Sachwerte vor großen Schadensereignissen bewahrt.

Explosionsgefahren lauern überall dort wo explosive sowie brennbare Stoffe (also gefährliche explosionsfähige Atmosphären) gelagert, verarbeitet oder umgeschlagen werden.

Beispiele:

  • Gase
  • Lösungsmittel
  • Flüssigkeiten
  • Chemikalien
  • Stäube

Dies trifft bei einer Vielzahl von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen zu. Daher sind eine systematische Einschätzung der bestehenden Risiken und die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments ein Muss.


Das Explosionsschutzdokument beschreibt die Vorkehrungen die getroffen werden müssen, um den Explosionsschutz sicherzustellen. Mit Hilfe des Explosionsschutzdokuments kann die Explosionsgefährdung und deren Bewertung ermittelt werden.

Darauf aufbauend werden die entsprechenden Vorkehrungen getroffen um Explosionen zu verhindern. Die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments ist immer dann erforderlich, wenn ein explosionsgefährdeter Bereich im Sinne von § 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) möglich ist. Nach BetrSichV ist seitens des Arbeitgebers eine Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung zu erstellen. Diese darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so sollte er sich fachkundig beraten lassen. Fachkundige Personen sind insbesondere der Betriebsarzt als auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit (§ 7 Abs. 7 GefStoffV).

Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen

Flucht- und Rettungspläne sind die unerlässliche Basis einer erfolgreichen Evakuierung im Falle eines Alarm.

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