
Prävention kann Leben retten!
Arbeitsschutz umfasst den Schutz von Leben und Gesundheit der Mitarbeiter. Hier kommt es ganz besonders auf die Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsplätze sowie Arbeitssysteme an. Prävention ist hier das Schlagwort. Um dies zu gewährleisten steht die Fachkraft für Arbeitssicherheit mit Ihrem vielseitigen und umfangreichen Grundverständnis für alle Arbeits- und Unfallschutzaufgaben dem Unternehmer zur Seite.
Betriebsbegehungen
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gehört die erstmalige und in Folge regelmäßigen Begehungen von Arbeitsstätten zu den Pflichten des Arbeitgebers und ist als unabdingbar festgestellt.
Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen und Risikoanalysen
- § 5 Arbeitsschutzgesetz
- § 3 ArbStättV. Einrichten und Betreiben von Arbeitsplätzen/Arbeitsstätten
- § 3 BetrSichV. für Arbeitsmittel
- § 6 GefahrStoffV
Die Gefährdungsbeurteilung stellt mittlerweile die Grundlage des Arbeitsschutzes dar und ist u.a. in den o.g. Gesetzen und Verordnungen verankert. Ein Verstoß kann ein empfindliches Bußgeld nach sich ziehen. Abgesehen davon muss der Unternehmer auf Grund der Beweisumkehr im Arbeitsschutz nachweisen, dass er alles Erdenkliche getan hat um einen Unfall zu vermeiden. Hier ist der einzig mögliche Nachweis die Gefährdungsbeurteilung. Ein Betrieb ohne Gefährdungsbeurteilung ist wie Fahren ohne Führerschein.
Wir beurteilen:
- Arbeitsplätze, Arbeitsstätten sowie Arbeitssysteme im Handwerk, der Industrie, der Dienstleistung und dem Handel in der jeweiligen Branchenspezifik
- Baustellen in ihrer Gesamtheit
- Inner- und außerbetriebliche komplexe Verkehrswege
- Bildschirm.-u. Büroarbeitsplätze und berate ihre Mitarbeiter in der richtigen Einstellung ihrer Büromöbel sowie zu Fragen zur Ergonomie
Sie erhalten eine umfangreiche Beurteilung mit etwaig umzusetzenden Maßnahmen und Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitssituation.
Die erstellten Gefährdungsermittlungen und Dokumentationen geben Rechtssicherheit und sind von allen Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften anerkannt.
Koordination mit den Betriebsärzten*innen und den Berufsgenossenschaften
Terminabsprache für eine Begehung oder auch eine ASA (Arbeitsschutzausschusssitzung).
Terminierung und Überwachung von notwendigen Untersuchungen der Mitarbeiter.
Regelmäßiger Informationsaustausch mit den branchenspezifischen BG´S und Erledigung aller notwendigen Absprachen und des daraus resultierenden Schriftverkehrs.
Unterweisungen
Zuarbeit oder Durchführung von Sicherheits- und/oder Präventivunterweisungen. Dies können „Allgemein Umfassende“ Unterweisungen nach DGUV V1/V2 sein oder aber „Branchenspezifische“ Unterweisungen, die exemplarisch reelle Situationen aus dem Unternehmen zeigen und nach den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik behandelt werden.
Unterweisungen müssen mindestens einmal jährlich durchgeführt werden sowie bei der Einstellung vor Arbeitsbeginn, bei Versetzungen an einen anderen Arbeitsplatz, vor jeder neuen Tätigkeit, anlassbezogen z.B. nach einem Unfall und beim Erkennen einer unsicheren Situation.
Baustellenbetreuung
Dem Unternehmer wird immer häufiger die Forderung gestellt, sein Gewerk über die gesamte Arbeitszeit durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit betreuen zu lassen. Hier biete ich folgende Leistung an:
- Durchführung der sicherheitstechnischen Überprüfung der Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmittel vor Arbeitsbeginn.
- Erstellen der Gefährdungsbeurteilung speziell auf die Baustelle bezogen.
- Als SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitskoordinator) alle Maßnahmen und Absprachen treffen die zwischen den verschiedenen Firmen im Bezug auf Arbeitsschutz notwendig sind.
Beratung bei persönlicher Schutzausstattung
„Dauerhaft gesunde und motivierte Mitarbeiter sind die Säule, welche eine Unternehmensideologie maßgeblich trägt“